Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisebüros Voyage für Reisevermittlungsleistungen
Sehr geehrter Kunde,
nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Reisebüro Voyage. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch,
da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Ihnen und uns enthalten.
1) Geltungsbereich
-
Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.
-
Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von
Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen
u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und
sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem
Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die
Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den
Leistungserbringern.
-
Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem
Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der
Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht
beteiligt.
2) Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
-
Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit
der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und
dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
-
Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag gebunden.
-
Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen
beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine
eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den
Reiseerfolg.
3) Buchungsbestätigung
-
Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
-
Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf
ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder
Abweichungen hinzuweisen.
-
Flugtickets werden den Reiseteilnehmern
grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden f ür den Reiseteilnehmer Tickets
bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.
-
Bei
Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.
4) Haftung des Reisebüros
-
Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine
eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten
Informationen.
-
Das Reisebüro haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.
5) Umbuchungen / Rücktritt
-
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene
Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter
ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
-
Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als
Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem
Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht
eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
-
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer
verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem
Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
-
Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
-
Bei
Stornierungen von Linienflüge gelten die Regeln (AGB) der jeweiligen Airline
-
Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum
eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen
Veranstalters geregelt.
-
Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen,
wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist
immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden
können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten,
politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die
Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
6) Hinweis auf besondere Bestimmungen
-
Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen
oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen
Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen
auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder
Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen
Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
-
Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
-
Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs-
oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger
Reiseumstände.
7) Zahlungsverkehr
-
1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer
eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der
Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
-
Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des
Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
-
Zahlungen können erfolgen durch:
Bankeinzug Kreditkarte Überweisung Barzahlung im Reisebüro.
-
Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
-
Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
-
Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag
mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom
Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen
Überbringer.
8) Verjährung
-
Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
-
Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
9) Sonstige Regeln
-
Es gilt Deutsches Recht.
-
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit
des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
-
Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des
Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des
Veranstalters maßgeblich.
-
Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.
Stand: Januar 2024